Mein Schwerpunkt ist das Arbeitsrecht nebst ausgewählter Themen aus angrenzenden Rechtsgebieten wie etwa dem Gesellschaftsrecht und dem Sozialrecht. Hierbei berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Führungskräfte und Arbeitnehmer.
Aufgrund meiner langjährigen Berufspraxis als Fachanwältin für Arbeitsrecht bin ich in allen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts erfahren und mit den hiermit einhergehenden Rechtsfragen und Konfliktsituationen bestens vertraut.
Mein Ziel ist es, Ihnen mit einer fachlich fundierten und vertrauensvollen Beratung, größter Zuverlässigkeit und hohem Engagement eine individuelle, fachlich und persönlich maßgeschneiderte Lösung für Ihr spezielles rechtliches Anliegen zu bieten. Hierbei sichere ich Ihnen meinerseits juristische Kompetenz, uneingeschränkte Loyalität und Kostentransparenz zu.